Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten nachstehende Bedingungen, sofern nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen wurden.

Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur soweit bindend, als sie unseren Verkaufsbedingungen nicht entgegenstehen oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.

§ 1 Allgemeines

  1. Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt wird.
  2. Aufträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung zustande. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Lieferung innerhalb zweier Wochen nach Eingang der Bestellung erfolgt; in diesem Fall gilt die Lieferung als Auftragsbestätigung. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  3. In jeder Bestellung sind genaue Angaben aller Einzelheiten erforderlich. Für Fehler und Schäden, die durch ungenaue oder unvollständige Angaben entstehen, haften wir nicht.

§ 2 Lieferung

  1. Liefertermine werden jeweils gesondert vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. Teillieferungen sind zulässig.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie insbesondere Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei unseren Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, haben wir bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Geraten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach einem Rücktritt.
  6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  7. Die Gefahr geht im übrigen auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

§ 3 Preise, Zahlung, Zahlungsverzug

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage werden gesondert berechnet. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Wiederverkäufer übernehmen die Rücknahmepflicht nach der Verpackungsverordnung und stellen uns insoweit frei.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung berechnet.
  3. Alle Rechnungen sind grundsätzlich ab Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen netto zahlbar. Bei Erstlieferung kann die Lieferung auch unter Nachnahme des Rechnungsbetrages erfolgen. Bei Zahlungen, die uns nach dem 14. Tag ab Rechnungsdatum erreichen, werden vereinbarungsgemäß ab dem 15. Tag die banküblichen Zinsen für die Überziehung des Kontokorrentkredites berechnet.
  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, sind wir nach 10 Tagen ab dem vereinbarten Liefertermin zur Rechnungslegung berechtigt.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  6. Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, werden alle gestundeten Forderungen sofort fällig.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei Eintritt eines Zahlungsverzuges erlischt jede Befugnis des Entleihers, über die gelieferte und nicht verbrauchte Ware zu verfügen, insbesondere deren Standort zu verändern. Die Herausgabe wird mit Eintritt des Verzugs in der Weise fällig, dass über den Standort der gelieferten Waren und deren Bestand binnen 3 Tagen nach Verzugseintritt Auskunft zu erteilen ist.
  2. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
  3. Er darf den Liefergegenstand jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

§ 5 Mängelgewährleistung, Schadensersatz

  1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Für natürlichen Verschleiß leisten wir keinen Ersatz. Es wird auch keine Haftung für Schäden übernommen, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder übermäßiger Beanspruchung, insbesondere der Nichtbeachtung der dem Gerät beigefügten oder auf dem Gerät angebrachten Gebrauchsanweisung entstanden ist.
  3. Wird der Liefergegenstand an einen Fachhändler geliefert und von diesem installiert, trifft den Händler die Verpflichtung für die sachgemäße Installation und Wartung. Außerdem muss er den Endabnehmer darauf hinweisen, dass die Geräte nur bestimmungsgemäß und der Gebrauchsanweisung entsprechend zu verwenden sind.
  4. Wir gewähren eine Garantie für die von dantschke MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG hergestellten Produkten von 24 Monaten.
    Für Handelsware gelten die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
    Diese Fristen gelten ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
    Wenn innerhalb dieser Fristen ein von uns zu vertretender Mangel an von dantschke MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG hergestellten oder vertriebenen Produkten zeigt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Bei Geräten, bei denen dantschke MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG als Zwischenhändler auftritt, ist nur der Hersteller berechtigt, über die Anerkennung von Garantieleistungen zu entscheiden.
  5. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile, Glasbruch, Leuchtmittel und alle Schäden, die auf Verkalkung zurückzuführen sind.
  6. Wir haften nur, soweit die Schadensursachen nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Außerdem haften wir, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
  7. Der Haftungsausschluss nach Abs. 5 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
  8. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Leipzig. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen einschließlich der Geschäfts- und Lieferbedingungen verbindlich.